Veröffentlichungsrechte

Sie haben hier im Blog ein Bild gefunden, dass sie gerne für eigene Publikationen nutzen möchten. Kein Problem! Für die meisten dieser Fotos können Veröffentlichungsrechte  für die Nutzung auf Printmedien (z.B. Zeitschriften, Bücher, Broschüren, Werbung, Verpackungen, Kalender und Postkarten) und Internetseiten erworben werden.

Preisliste für den Erwerb von Veröffentlichungsrechten:

Honorar für einfache Nutzung (Internet oder Print)
ca. 6 Megapixel, JPG, sRGB – Print: nur eine Auflage, Internet 2 Jahre – 59,00 EUR

Honorar für Mehrfachnutzung (Internet und/oder Print)
ca. 6 Megapixel, JPG, sRGB – Print: 1. Auflage und Folgeauflagen, Internet 3 Jahre – 89,00 EUR

Honorar für einfache Nutzung (Print)
ca. 12 Megapixel, TIFF, AdobeRGB – Print: nur eine Auflage – 79,00 EUR

Honorar für Mehrfache Nutzung (Internet und/oder Print)
ca. 12 Megapixel, TIFF, AdobeRGB – Print: 1. Auflage und Folgeauflagen, Internet 3 Jahre – 109,00 EUR

Nutzung:
Für die ausschließlich private Nutzung, sowie die Nutzung durch nicht kommerzielle Bildungseinrichtungen, soziale und religiöse Einrichtungen, können Bilddateien für 5,00 EUR/Stück (inkl. MwSt.) zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR (inkl. MwSt.) pro Auftrag überlassen werden. Die Weitergabe der Dateien an Dritte ist, wie bei der gewerblichen Nutzung, ausgeschlossen.

So einfach geht es:

Nehmen Sie mit mir zwecks einer Vereinbarung zur Nutzung eines Bildes telefonisch (+49 (0)6138 1435) oder per E-Mail Kontakt auf.

Nach Erteilung des Auftrages (bitte stets die korrekte Rechnungsanschrift per E-Mail mitteilen) erhalten Sie ihre Honorarrechnung, die gleichzeitig Auftragsbestätigung ist, als PDF-Dokument per E-Mail. Sie können dann die Rechnung per Überweisung oder PayPal bezahlen. Nach Zahlungeingang erhalten Sie die Bilddatei(n) in der gewünschten Auflösung. Ältere Aufnahmen bis 2007 sind nicht in großer Auflösung lieferbar. Bitte vergessen sie auch nicht, die Zusendung eines Belegexemplares (Print) oder eines Links auf die Website auf der Sie das/die Bild(er).

Wichtig für jede Nutzung der Bilder:

  • Die Übertragung einmaliger Veröffenlichungsrechte ist immer schriftlich (E-Mail reicht) zu dokumentieren.
  • Die Bilder dürfen nicht ohne eine neue honorarpflichtige Vereinbarung ein weiteres Mal benutzt werden.
  • Die Urheberschaft des Fotografen ist eindeutig zu dokumentieren, entweder mit einem Hinweis am Bild oder in einem gesondertem Bildquellenverzeichnis
  • Die Bilder müssen in angemessener Qualität abgebildet werden. Stärkere Verfremdungen müssen zuvor mit dem Fotografen abgesprochen werden.
  • Der Kunde erwirbt kein Eigentum an den Bildern sondern nur ein zu vereinbarendes Nutzungsrecht.

Rechtlicher Hinweis:

Denken Sie bitte daran, dass es im Internet keine Fotos und Grafiken gibt, die nicht dem Urheberrecht unterliegen. Für die Verwendung von allem im Internet gefundenen Bildmaterial ist immer eine Genehmigung des Urhebers einzuholen, auch wenn vor Ort nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Ob der Urheber dafür ein Honorar verlangt, und in welcher Höhe, ist immer zwischen den Vertagspartnern zu klären.

Richtgrößen für Bildhonorare findet man in der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

Kaufmännische Abwicklung und Rechnungsstellung
für den Verkauf von Veröffentlichungsrechten:


dahlhoff-automation – Am Sportfeld 29 – 55278 Mommenheim
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 149 153 183


Bilder:

oben: Dom St. Martin, Mainz – Bild Nr.: 200509184372
mitte: Katharinenkirche, Oppenheim – Bild Nr.: 200306074073
unten: Mäuseturm, Bingen – Bild Nr.: 200605018200